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   OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03   

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https://dejure.org/2003,22367
OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03 (https://dejure.org/2003,22367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.04.2003 - 1 W 220/03 (https://dejure.org/2003,22367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. April 2003 - 1 W 220/03 (https://dejure.org/2003,22367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 Abs. 1
    Inhaber eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhaft versagter Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 10 O 431/02
  • OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
    Der Bundesgerichtshof leitet aus den Vorschriften der §§ 117 Abs. 1 S. 2, 317 Abs. 1 S. 2 AktG den verallgemeinerungsfähigen Grundsatz ab, dass der mittelbar geschädigte Gesellschafter wegen eines Wertverlustes seines Anteils durch Schädigung der Gesellschaft nur Leistung an die Gesellschaft verlangen kann (BGH, NJW 1987, 1637 f.; BGH NJW 1987, 1077 ff., 1079; BGH, ZIP 1995, 819 ff., 829).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
    Zwar können bei einer rechtswidrigen und damit amtspflichtwidrigen Erteilung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung am Genehmigungsverfahren nicht beteiligte Personen, die in berechtigtem Vertrauen auf den Bestand der Genehmigung Aufwendungen getätigt haben, geschützte Dritte im Sinne des § 839 BGB sein (Staudinger-Wurm, BGB , Rn. 174 zu § 839 BGB ; BGH, NJW 1993, 2303 ff., 2304; BGH, NJW 1994, 2091 ff., 2092).
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
    Unabhängig von der Frage, ob die Bauaufsichtsbehörden allgemeine Ordnungsbehörden im Sinne dieser Vorschrift sind (zweifelnd: BGH, VersR 1994, 856 ff., 857 f.), gelten insoweit dieselben Schutzzweckerwägungen wie im Bereich der Amtshaftung (Staudinger-Wurm, BGB , Rn. 174 zu § 839 BGB ).
  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 140/85

    Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
    Der Bundesgerichtshof leitet aus den Vorschriften der §§ 117 Abs. 1 S. 2, 317 Abs. 1 S. 2 AktG den verallgemeinerungsfähigen Grundsatz ab, dass der mittelbar geschädigte Gesellschafter wegen eines Wertverlustes seines Anteils durch Schädigung der Gesellschaft nur Leistung an die Gesellschaft verlangen kann (BGH, NJW 1987, 1637 f.; BGH NJW 1987, 1077 ff., 1079; BGH, ZIP 1995, 819 ff., 829).
  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 143/87

    Entschädigung eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft für

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
    Auf die in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretene Auffassung, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGH, NJW-RR 1989, 684, NJW-RR 1995, 864 f.) kommt es deshalb für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch nicht mehr an.
  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 80/93

    Direktanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH wegen Amtshaftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
    Auf die in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretene Auffassung, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGH, NJW-RR 1989, 684, NJW-RR 1995, 864 f.) kommt es deshalb für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch nicht mehr an.
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 6/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
    Zwar können bei einer rechtswidrigen und damit amtspflichtwidrigen Erteilung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung am Genehmigungsverfahren nicht beteiligte Personen, die in berechtigtem Vertrauen auf den Bestand der Genehmigung Aufwendungen getätigt haben, geschützte Dritte im Sinne des § 839 BGB sein (Staudinger-Wurm, BGB , Rn. 174 zu § 839 BGB ; BGH, NJW 1993, 2303 ff., 2304; BGH, NJW 1994, 2091 ff., 2092).
  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 153/85

    Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht nach panamesischem Recht -

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2003 - 1 W 220/03
    Der Bundesgerichtshof leitet aus den Vorschriften der §§ 117 Abs. 1 S. 2, 317 Abs. 1 S. 2 AktG den verallgemeinerungsfähigen Grundsatz ab, dass der mittelbar geschädigte Gesellschafter wegen eines Wertverlustes seines Anteils durch Schädigung der Gesellschaft nur Leistung an die Gesellschaft verlangen kann (BGH, NJW 1987, 1637 f.; BGH NJW 1987, 1077 ff., 1079; BGH, ZIP 1995, 819 ff., 829).
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